KFZ-Pflege und KFZ-Aufbereitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und den Kunden abgeschlossenen Verträgen gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche, etc.
1.1 Alle Vereinbarunge, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluß auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln der AGB weiterhin gültig
§2 Terminvereinbarungen
2.1 Terminvereinbarungen werden im rechtlichern Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Duchführung der Fahrzeugreinigung/ Aufbereitung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung
2.2 Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen von Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung vom Terminverabarungen
3.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorhervon einer Seite der Geschäftsparteien gekündigt wird.
3.2 Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, mindestens aber 20,00 Euro in Rechnung stellen bzw geltend machen.
3.3 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile oder Wertsachen geltend gemacht werden
§4 Reklamationen
4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Naschbesserung sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein können, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1 Schadenersatzansprüche seitens des Auftragsgebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc. können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5 Motor- und Motorenraumwäsche werden nur am Kraftfahrzeug mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeuges.
5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1 Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters, sowie dessen Mitarbeiter.
6.2 Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3 Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
6.4 Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Kunde nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§7 Zahlungsbedingungen/ Zahlungsvereinbarungen
7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barbezahlung pder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3 Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§8 Preise/ Pauschalpreise
8.1 Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängigvom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden angesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z. B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Aufttragsformular festgehalten bzw., vermerkt.
§9 Fahrzeugüberführung
9.1 Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung bzw. Reinigung enthalten und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.
9.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe §6! Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.
§10 Sonstiges
10.1 Erfüllungsort ist Beselich
10.2 Gerichtsstand ist Limburg an der Lahn